bringt Menschen zusammen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, um auch in Zukunft eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Dafür haben wir uns auf die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Entwicklung von erneuerbaren Energieprojekten spezialisiert.
15
Jahre Projektentwicklung
>2000MW
projektierte
Leistung
Windenergie
Solarenergie
Energiekonzepte
Abgeschlossene Projekte
6,4 MW
3,4 MW
9,2 MW
5.400 PV-Module
2,3 MW
9,6 MW
FAQ
Fragen & Antworten zum Crowdinvesting
Warum muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse angeben, damit Ihnen projektbezogene Informationen sowie für die Investition relevante Unterlagen zugesandt werden können. So kann die Verwaltung Ihrer Beteiligung kostengünstig und nachhaltig durchgeführt werden. So entstehen geringere Kosten für das Projekt und die Kommunikation ist papierlos. Sie haben die Wahl, ob Sie darüber hinaus auch werbliche Informationen erhalten möchten. Ansonsten werden an Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich relevante Informationen geschickt.
Was ist Crowdinvesting mit der Reon Invest?
Beim Crowdinvesting mit Reon Invest investieren Anlegerinnen und Anleger gemeinsam in Projekte und erhalten für ihre Investition eine Rendite auf das eingebrachte Kapital. Die Investition findet über unsere Onlineplattform in der Regel in Form von Nachrangdarlehen statt. Die Beträge, die Anlegerinnen und Anleger je Emittent investieren können, variieren von Projekt zu Projekt und reichen von wenigen Euro bis hin zu maximal 25.000 Euro.
Welche Risiken gibt es bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen besteht ein finanzielles Risiko für die Darlehnsgeberin und den Darlehensgeber, da die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen unter bestimmten Umständen ausgeschlossen ist. Auf Grund des Nachrangs kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags eintreten. Jedoch besteht keine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht).
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das jeweilige Projekt / den jeweiligen Emittenten gestattete Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen.
Wer bekommt meine Investition?
Ihr Kapital wird zunächst auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Dort wird es sicher verwahrt, bis das Projekt entsprechend der individuellen Bedingungen startet. Die Auszahlung kann z.B. an das Erreichen einer für das Projekt vorgesehene Finanzierungsschwelle oder aber projektspezifische Fortschritte geknüpft sein. Weitere Infos hierzu finden Sie immer auf der jeweiligen Projektseite. Bis zur Erfüllung der Auszahlungsbedingungen kann weder die Emittentin noch der Plattformbetreiber über Ihre Investition verfügen.
Sobald das Projekt erfolgreich gestartet ist, also die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind, wird das Kapital vom Treuhandkonto an die Emittentin ausgezahlt und kann für die Umsetzung des Projekts verwendet werden. Ihr Kapital fließt also direkt dem Emittenten und somit dem jeweiligen Projekt zu und kann ausschließlich für den kommunizierten Zweck verwendet werden!
Was ist die Finanzierungsschwelle?
Was passiert, wenn die Finanzierungsschwelle nicht erreicht wird?
Wenn die Finanzierungsschwelle nicht erreicht wird, wird das Crowdinvesting rückabgewickelt und Ihr auf dem Treuhandkonto eingezahltes Kapital zurücküberwiesen.
Warum gibt es all diese Bedingungen und Schwellen?
Bei der Definition der Bedingungen und Schwellen spielt der Anlegerschutz eine wichtige Rolle. Diese Faktoren sind immer essenziell, um einen reibungslosen Projektstart und -verlauf bestmöglich zu unterstützen, und den Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Prognosen, auf denen Ihre Investitionsentscheidung basieren, gerecht zu werden. Außerdem lässt sich der Projektverlauf und der Verlauf des Crowdinvestings transparenter gestalten. Sollten für Ihr gewähltes Projekt keine solchen Bedingungen oder Schwelle vorgesehen sein, ist der erfolgreiche Start aufgrund der Unternehmens- oder Projektstruktur bereits ab dem ersten investierten Euro gegeben.
Was gibt es in Bezug auf den steuerlichen Aspekt zu beachten?
Die Zinsen, die aus dem Nachrangdarlehen gezahlt werden, gelten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die auf diese Einkünfte entfallende Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) werden bei der Auszahlung einbehalten und direkt an die entsprechende Stelle abgeführt. Die Besteuerung ist abhängig von den individuellen Verhältnissen der Anlegerinnen und Anleger und müssen in der jeweiligen Einkommensteuererklärung entsprechen berücksichtigt werden. Hierzu werden am Jahresende Bescheinigungen im Kundenkonto zur Verfügung gestellt.
Der Darlehensnehmer darf keine Auskünfte in Bezug auf das Steuerliche geben. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei Fragen stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Anlagesummen?
Die Investitionssummen variieren je nach Projekt und individuellen Gegebenheiten. So ist es möglich, dass in einige Projekte ausschließlich hohe Investitionssummen fließen, während andere Projekte mehrheitlich durch kleine Investments finanziert werden.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Was ist ein Nachrangdarlehen unter Nutzung der Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen?
Die Pflicht des Darlehensgebers ist die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und die des Darlehensnehmers die Zahlung der festgelegten Zinsen sowie die fällige Rückzahlung des Darlehens.
Der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung und auf Zahlung der Zinsen ist bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen jedoch qualifiziert nachrangig. Das bedeutet, dass bei einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Darlehensnehmer der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Zahlung der Zinsen nicht geltend gemacht werden kann.
Die Ansprüche eines qualifizierten Nachrangdarlehens stehen immer hinter den Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger.
Habe ich nach Registrierung oder Interessenbekundung einen Anspruch auf Vertragsschließung?
Wozu bin ich als Darlehensgeber verpflichtet?
Habe ich Mitbestimmungsrechte als Nachrangdarlehensgeber?
Durch ein Nachrangdarlehen stehen Ihnen keine Mitbestimmungsrechte zu. Sie haben keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.
Was passiert bei einer Überzeichnung des Investitionsvolumens?
Werden Sicherheiten gegeben?
Warum darf ich maximal 25.000 € investieren?
Diese Summe ist im Vermögensanlagengesetz geregelt. Privatanlegerinnen und Privatanleger dürfen im Rahmen der Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen – unter die die Projekte, die von der Reon Invest angeboten werden, fallen –, maximal 25.000 € pro Emittent investieren.
Wofür wird das Geld verwendet?
FAQ
Fragen & Antworten zum Vertragsschluss
Kann ich selbstständig den Nachrangdarlehensvertrag ändern?
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Was passiert, wenn ich versehentlich zu wenig oder zu viel eingezahlt habe?
Wie verläuft die Rückzahlung des Darlehens?
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Grundsätzlich ist es möglich Ihre Einkünfte aus Kapitalertrag im Rahmen eines Freistellungsauftrags von dem Abzug der Abgeltungssteuer zu befreien. Hierzu steht Ihnen im Kundenkonto ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung, welches gemäß der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass Sie dabei verpflichtet sind Ihren individuellen Sparer Pauschbetrag zu berücksichtigen.
Kann der Darlehensnehmer selbständig den Darlehensbetrag ändern?
Wie zahle ich das Nachtragsdarlehen ein?
Kann der Nachrangdarlehensvertrag gekündigt oder auf Dritte übertragen werden?
Nein, Sie können den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit nicht ordentlich kündigen oder ihn an Dritte übertragen. Die genauen Angaben zur Laufzeit und Fristen finden Sie in den Informationsunterlagen der jeweiligen Projekte.
Wie verlaufen die Zinszahlungen?
Ihre Zinsen werden gemäß der im Darlehensvertrag genannten Bedingungen auf das von Ihnen im Kundenkonto angegebene Bankkonto ausgezahlt. Dieses können Sie im Online-Portal unter „Mein Konto“ – „Persönliche Daten“ anpassen. Die Bankverbindung kann bis zu 2 Wochen vor Fälligkeit der Zinszahlungen geändert werden. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen nur auf gültige Bankverbindungen geleistet werden können und etwaige Kosten, die durch das Hinterlegen einer falschen Bankverbindung entstehen, an Sie weitergegeben werden können.